Schulgeld
Zur Finanzierung der Schule ist es notwendig, ein monatliches Schulgeld zu erheben. Dieses setzt sich wie folgt zusammen:
1. Staatlicher Anteil: (Art 47 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz) Das Schulgeld wird durch den Freistaat Bayern mitfinanziert (Schulgeldersatz). Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Diakoneo KdöR und dem Freistaat Bayern. Der staatliche Schulgeldersatz deckt die Kosten nicht ab. Deshalb ist eine Beteiligung der Schüler*innen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten / Eltern notwendig.
2. Privater Anteil: Um eine soziale Verträglichkeit zu erzielen, richtet sich der Betrag des privaten Anteils nach den Einkommensverhältnissen der Erziehungsberechtigten: