
Die Lehrerkonferenz vom 11. Februar 2025 mit großer Mehrheit beschlossen, dass es ab sofort am Laurentius-Gymnasium keine Exen (unangekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise) mehr geben wird. Dieser Entscheidung ging ein langer Prozess voraus, bei dem der Elternbeirat, das Schulforum, die SMV, die Klassensprecherversammlung und natürlich alle Lehrkräfte beteiligt waren.
Als kleine schriftliche Leistungsnachweise sind damit nur noch angesagte Kurzarbeiten (KA) und – neu – kurze angesagte Leistungsnachweise (KAL) möglich. Dabei gilt:
- Angesagte Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt und beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen. Dies schließt geringere Werte nicht aus und eine Kurzarbeit muss sich deutlich von einer Schulaufgabe unterscheiden.
- Kurze angesagte Leistungsnachweise werden spätestens dann angekündigt, wenn der Stoff für diesen Leistungsnachweis begonnen wird und beziehen sich auf höchstens drei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Eine Ankündigung für den nächsten Wochentag ist dabei ausgeschlossen. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 25 Minuten betragen.
Beide Arten von angekündigten schriftlichen Leistungsnachweisen müssen von allen anwesenden Schüler:innen mitgeschrieben werden. Die jeweilige Lehrkraft kann individuell entscheiden, ob der kleine schriftliche Leistungsnachweise nachgeschrieben wird.
Wir gehen davon aus, dass die Abschaffung der Exen bei den Schüler:innen den empfundenen Druck deutlich mindert und nachhaltiges Lernen besser fördert.
Dr. J. Dengler
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie sich näher über unser Angebot informieren möchten, können Sie gerne Ihre
bevorzugte Kontaktmöglichkeit hinterlassen.
Oder rufen Sie uns an unter +49 9874 8-6415 und +49 9874 8-6425